Kirche ist Kirche - EKD ist Kirche

Zum Beschluss der EKD-Synode


Sitz der EKD in Hannover nach einem Foto von Axel Hindemith

von Paul Oppenheim, Hannover

Ist die Evangelische Kirche in Deutschland eine Kirche? Als sie sich vor 70 Jahren ihren Namen gab, war sie es jedenfalls noch nicht. Sie war lediglich ein „Bund lutherischer, reformierter und unierter Kirchen“, wie es in der ursprünglichen Grundordnung von 1948 hieß. Und doch war ihr Name von vornherein Programm.

Dank der Leuenberger Konkordie besteht seit 1973 zwischen Lutheranern, Reformierten und Unierten in Europa volle Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft. Das gilt auch für die Kirchen in Deutschland, doch wird erst im Jahr 1991 im Zuge der Ost-West-Vereinigung – und zwar auf Drängen der östlichen Landeskirchen – aus einem „Bund“ eine „Gemeinschaft“. Im Artikel 1 der Grundordnung heißt es seither, die EKD sei „die Gemeinschaft ihrer lutherischen, reformierten und unierten Gliedkirchen“. Ist damit die Evangelische Kirche in Deutschland zu einer Kirche geworden oder immer noch nicht?

Im Jahr 2001 stellt die Theologische Kammer der EKD in einem Votum fest: „Maßnahmen, durch welche die EKD erst Kirche werden müsste, sind nicht nötig, da sie es im theologischen Sinne schon ist, denn Kirchengemeinschaft ist Kirche“[1]. Diese Feststellung hat vermutlich noch nicht alle überzeugt, denn die UEK-Vollkonferenz und die Synode der EKD haben sich in diesem Jahr erneut mit der Frage befasst, ob die EKD Kirche sei oder nicht.

Schließlich hat nun die Synode der EKD bei ihrer diesjährigen Tagung in Bremen unter eine 70-jährige Debatte einen Schlussstrich gezogen und beschlossen, dass die EKD nicht nur dem Namen nach, sondern auch tatsächlich eine Kirche ist. Entsprechend wurde die Grundordnung geändert, wo es jetzt heißt, dass die EKD „als Gemeinschaft ihrer … Gliedkirchen selbst Kirche [ist].“

Der Fortschritt ist wohl darin zu sehen, dass die EKD ab jetzt nicht nur „im theologischen Sinn“ Kirche ist, sondern auch im juristischen Sinn. Im „theologischen Sinn“ war die EKD schon deswegen in gewisser Weise von Anfang an Kirche, weil es seit 1948 in ihrer Grundordnung heißt, sie wisse sich „als bekennende Kirche [verpflichtet] die Erkenntnisse des Kirchenkampfes über Wesen, Auftrag und Ordnung der Kirche zur Auswirkung zu bringen.“

Mit der jüngsten Änderung ihrer Grundordnung tritt die EKD gewissermaßen aus einer kirchenrechtlichen Grauzone heraus. Am deutlichsten wird das in der Ökumene zum Ausdruck kommen, wo die EKD auf internationaler Ebene mit anderen Kirchen in Beziehung steht, die sich in aller Regel als nationale Kirchen definieren. Auf europäischer Ebene aber auch im Konzert der weltweiten Ökumene wird die Stimme des deutschen Protestantismus dadurch klarer und eindeutiger zu hören sein.

Auch im Blick auf ihre gesetzgeberische Kompetenz erfährt die EKD eine Stärkung, wenn es gilt Vorgaben zu machen, denen die Gliedkirchen folgen können. Schaut man insbesondere auf das Pfarrdienstgesetz von 2010, so ist zu beobachten, dass die EKD durchaus schon seit einiger Zeit als Kirche agiert hat. Das war dringend nötig, weil angesichts der zunehmenden Mobilität der Menschen in Deutschland eine einheitlichere kirchliche Gesetzgebung überfällig war. Damit nimmt die EKD den kleineren und ärmeren Landeskirchen die schwere Bürde ab, selber alles regeln zu müssen. Dass die EKD als Kirche dabei an die Entscheidungen der Barmer Bekenntnissynode gebunden ist und sich somit an die „Erkenntnisse des Kirchenkampfes über Wesen, Auftrag und Ordnung der Kirche“ (EKD-Grundordnung Artikel 1) zu orientieren hat, ist nicht nur aus reformierter Sicht erfreulich.


[1] Kirchengemeinschaft nach evangelischem Verständnis. Ein Votum zum geordneten Miteinander bekenntnisverschiedener Kirchen, EKD-Texte 69, 2001.

Paul Oppenheim, Hannover, 12. November 2015