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Schweiz: Forschung am Menschen nur mit dessen Einverständnis
Stellungnahme des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes
Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund SEK begrüsst den Bundesbeschluss zu einem Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen, welcher am 7. März 2010 den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern vorgelegt wird. Die Regelung der medizinischen und biotechnologischen Forschung am Menschen auf Bundesebene ist notwendig.
Der SEK hat bereits 2006 mit seiner Vernehmlassungsantwort zu den ersten Gesetzesentwürfen des Bundes auf den unbedingten Vorrang der Menschenwürde vor der Forschungsfreiheit hingewiesen. Kein Forschungszweck kann die staatliche Pflicht zum unbedingten Schutz der Menschenwürde und seiner Rechte einschränken oder relativieren.
Ein Defizit des Bundesbeschlusses besteht weiterhin in der Anerkennung der Ablehnung von einwilligungsunfähigen Personen gegenüber einem Forschungsvorhaben. Der Bundesrat erklärt eine solche Ablehnung zwar grundsätzlich für relevant, lässt aber offen, welches Verhalten als bindende Ablehnung gilt.
Gegenüber dieser Unklarheit im Verfassungsartikel betont der SEK die ausnahmslose Geltung der ablehnenden Äusserung einer betroffenen Person, das generelle Verbot fremdnütziger Forschung sowie eine äusserst rigide Bewilligungspraxis bei Menschen, bei denen davon ausgegangen werden muss, dass sie nicht in der Lage sind, ihre Situation angemessen einzuschätzen und zu überblicken.
Der SEK wird den weiteren Weg des Verfassungsartikels sorgfältig beobachten. Abzuwarten bleibt auch, welche Konsequenzen der Artikel für die Forschungspraxis hat.
Eine Erläuterung der SEK-Position kann auf www.sek.ch heruntergeladen werden.
Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund SEK, Medienmitteilung, Bern, 17. Februar 2010
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