Pressemitteilung

Stiftung äußert sich zu juristischen Verfahren

Die Stiftung Johannes a Lasco Bibliothek hat am Donnerstag, 27. März 2014, erstmals öffentlich zu den rechtlichen Auseinandersetzungen mit ihrem ehemaligen Vorstand, Dr. h.c. Walter Schulz, Stellung bezogen. In einem Pressegespräch begründeten die Vorstände Dr. Marius Lange van Ravenswaay und Wilhelm Neef sowie der Kuratoriumsvorsitzende, Kirchenpräsident Dr. Martin Heimbucher, das Handeln der Stiftung.

Folgende Pressemitteilung gab der Vorstand vor den anwesenden Journalisten bekannt.


In den gerichtlichen Auseinandersetzungen um die Verminderung des Stiftungskapitals der Johannes a Lasco-Bibliothek (JaLB) in Millionenhöhe unter der Verantwortung des ehemaligen Vorstands Dr. h.c. Walter Schulz geht es um die Wahrung der Interessen und Ansprüche auf Schadensersatz der JaLB. Es geht dabei nicht um einen Streit mit der Evangelisch - reformierten Kirche.

Das Strafverfahren, dessen Einstellung das Landgericht Aurich nun vorgeschlagen hat, wurde von der Staatsanwaltschaft Aurich gegen Herrn Dr. h.c. Schulz angestrengt. Die erste große Strafkammer des Landgerichts Aurich hat Herrn Dr. h.c. Schulz im Oktober 2009 wegen Untreue zu einer Geldstrafe verurteilt. Der von dem Beklagten daraufhin angerufene Bundesgerichtshof hat im Juni 2012 die Sache zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Aurich zurückverwiesen.

Die beabsichtigte Einstellung dieses Verfahrens gegen Herrn Dr. h.c. Schulz ist weder ein erneuter Schuldspruch noch ein Freispruch. Die Stiftung hat lediglich zur Kenntnis zu nehmen, dass sich die Beteiligten auf eine Einstellung des Verfahrens verständigt haben - bei Zahlung einer Geldauflage durch Herrn Dr. h.c. Schulz nahezu in Höhe der Geldstrafe, zu der das Landgericht ihn verurteilt hatte.

In dem daneben geführten Schadenersatzprozess beim Landgericht Aurich ist Herr Dr. h.c. Schulz im Februar 2013 wegen zu hoher laufender Ausgaben und wegen pflichtwidriger Ankäufe zu einer Zahlung von rund 1,3 Millionen Euro verurteilt worden.

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat im November 2013 den Schadenersatzanspruch der JaLB gegen Herrn Dr. h.c. Schulz wegen pflichtwidriger Ankäufe, einer unzulässigen Anlage von Stiftungsvermögen sowie fehlerhafter Geschäftsführung bestätigt. Es hat aber auch Versäumnisse des Kuratoriums in der Kontrolle des Vorstands angenommen. Wie von der Stiftung bekanntgegeben, möchte sie gerichtlich überprüfen lassen, ob weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen.

Herr Dr. h.c. Schulz hat entgegen sein Verlauten bislang mit der Stiftung keinen Kontakt aufgenommen und der Stiftung auch keine Gespräche angeboten, um die Rechtsstreitigkeiten zu beenden. Die Stiftung würde es begrüßen, wenn Herr Schulz mit seiner Entlassung ins Reine kommen und sich um die Wiedergutmachung des Schadens bemühen würde, zu dessen Ersatz er bereits zum größeren Teil rechtskräftig verurteilt wurde.


Emden, 27. März 2014
Stiftung Johannes a Lasco-Bibliothek
Der Vorstand