Die Bibel in gerechter Sprache im Gottesdienst?!

''Zur Freiheit der Verkündigung gehört auch die Freiheit in der Wahl der Bibelübersetzung''

Auszug aus „Beraten und Beschlossen“: Entscheidungen der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) aus der Sitzung am 22. August 2008.

 

Freiheit der Verkündigung

Zur Freiheit der Verkündigung gehört auch die Freiheit in der Wahl der Bibelübersetzung, die im Gottesdienst eingesetzt wird. Das unterstreicht der Ständige Theologische Ausschuss der Evangelischen Kirche im Rheinland in einem Papier unter der Überschrift „Anhaltspunkte zur Verwendung von Bibelübersetzungen im Gottesdienst mit besonderem Blick auf die ,Bibel in gerechter Sprache’“. Dieses Papier hat die Kirchenleitung in ihrer jüngsten Sitzung zur Kenntnis genommen.

Auch wenn der Rat der EKD die Lutherübersetzung als maßgeblichen Text für Gottesdienst, Unterricht und Seelsorge“ empfehle, können ausdrücklich auch andere Übersetzungen neben der Luthers benutzt werden Hier liege es in der Verantwortung des Presbyteriums und der ordinierten Leiterinnen und Leiter der Gottesdienste, die Balance zwischen (ur-)texttreue und Verständlichkeit zu halten.“

Quelle: Homepage der Evangelischen Kirche im Rheinland

Das Papier des Ständigen Theologischen Ausschusses im Wortlaut als PDF


Barbara Schenck