Eine Stola für reformierte Pfarrerinnen und Pfarrer?!

Jetzt erhältlich - in allen liturgischen Farben - eine Stola mit dem Logo der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen

"Sieht richtig klasse aus!", Hans-Georg Ulrichs, Studierendenpfarrer in Heidelberg, ist begeistert: "Endlich gibt es eine reformierte Stola."

"Für manche reformierten Puristen mag es sich etwas merkwürdig anhören, aber in vielen unierten Kirchen tragen Kollegen und Kolleginnen eine Stola, und sei es nur beim Abendmahl oder bei Taufen oder bei ökumenischen Gottesdiensten", erklärt Hans-Georg Ulrichs gegenüber reformiert-info seine Freude über die Stola mit dem reformierten Emblem. 

Ulrichs, selbst Mitglied im Moderamen des Reformierten Bundes, hat nach Absprache mit der Geschäftsstelle der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen (WGRK) die "reformierte Stola" in Auftrag gegeben.
Gewandmeisterin Martina Wasmer bietet nun in ihrem Sortiment eine Stola an mit den gestickten Motiven des WCRC (World Communion of Reformed Churches), in allen liturgischen Farben, Material 50% Baumwolle / 35% Viskose / 15% Leinen.

Ansicht und online Bestellung:
http://www.wasmer.de/Shopsystem/product_info.php?info=p504_stola-mit-bestickten-symbolen-des-wcrc.html

Zur Frage, ob die evangelische Stola über dem Talar getragen werden sollte, oder nur über einer Albe angemessen ist, sei auf den WIKIPEDIA-Artikel und die jeweils geltenden Ausführungsbestimmungen des Pfarrerdienstrechts verwiesen:

Stola im Protestantismus

"In der Reformationszeit blieben im Bereich der lutherischen Kirchen die Messgewänder häufig in Gebrauch. Die Messgewänder werden zu den Adiaphora gerechnet. Sie gelten damit nicht als Schrift inkonform, aber auch nicht als heilsnotwendig. Martin Luther trug selbst zu den Abendmahlsfeiern noch Messgewänder, lediglich zur Predigt den schwarzen Rock der damaligen theologischen Universitätsprofessoren. Die Messgewänder wurden erst 1811 durch die Einführung des schwarzen Talares durch eine Kabinettsorder König Friedrich Wilhelm III. in Preußen für Pfarrer in evangelischen Kirchen, Richter, Rabbiner und königliche Beamte abgelegt. Von da an entwickelte er sich zusammen mit dem Beffchen zur regulären Amtstracht. Daher ist der schwarze Talar in vielen lutherischen Kirchen außerhalb Deutschlands als Amtstracht der Geistlichen unbekannt. Selbst in Deutschland setzte er sich nicht flächendeckend durch.

Heute wird die Stola vor allem in den lutherischen Kirchen als Bestandteil der liturgischen Kleidung wiederentdeckt. Denn während der schwarze Talar vor allem den Lehrcharakter betont, hebt die Stola den Aspekt des Feierns hervor. Durch ihre Farbe betont sie darüber hinaus die Farbsymbolik des Kirchenjahres (liturgische Farben) und durchbricht die bisweilen als starr und trist empfundene Ausstrahlung des schwarzen Talares.

Die Stola kann in den meisten Gliedkirchen der EKD mit oder ohne Beffchen zum Talar oder zur Albe getragen werden. In der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) ist ein Tragen von Beffchen und Stola nicht von den kirchlichen Ordnungen über die liturgischen Gewänder gedeckt. Hingegen kann in der SELK die Stola entweder über der Albe, dem Chorhemd, dem Talar, über oder unter der Kasel getragen werden.

Der richtige Kleidungsstil ist auch unter den Befürworten der Stola umstritten. So gibt es Gruppen, die das Tragen der Stola zusammen mit Beffchen oder das Tragen der Stola zum schwarzen Talar ablehnen, weil es ihrer Meinung nach zu einer Vermischung von evangelischer Amtstracht und liturgischem Gewand führe. Auch die Frage, ob die Stola farblich zum Kirchenjahr passen muss oder ob zum Beispiel auch das grundsätzliche Tragen einer bunten „Regenbogenstola“ möglich ist, ist umstritten und eine Frage des jeweils geltenden Kirchenrechts." (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Stola_%28Liturgische_Kleidung%29)

Im Pfarrdienstausführungsgesetz der Evangelisch-Reformierten Kirche (ERK) heißt es in Paragraph 18:
"1 Die bei einem Gottesdienst amtierende Pfarrerin oder der amtierende Pfarrer trägt als Amtstracht den in der Evangelisch-reformierten Kirche üblichen oder in der Kirchengemeinde herkömmlichen Talar. 2 Änderungen bedürfen der Beschlussfassung des Kirchenrates/Presbyteriums und des Benehmens mit dem Moderamen der Synode."

Die Amtstrachtverordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland kennt eine Stola - in den liturgischen Farben - sowohl über der Albe als auch über dem Talar:

"§ 3
Amtstracht
Amtstracht der Dienerinnen und Diener am Wort ist der schwarze Talar mit weißem Beffchen oder weißem Kragen. Dazu kann im Freien ein rundes, flaches Barett aus schwarzem Samtstoff getragen werden.

§ 4
Albe und Stola
( 1 ) Anstelle der Amtstracht nach § 3 können die Dienerinnen und Diener am Wort als Amtstracht eine Mantelalbe (ohne Rollkragen oder Kapuze) aus naturweißem Wollstoff mit einer Stola in der liturgischen Farbe, tragen.
( 2 ) Auch zu der Amtstracht nach § 3 (Talar) kann eine Stola, in der Regel in der liturgischen Farbe, getragen werden.
( 3 ) Die Amtstracht nach Absatz 1 und eine Stola nach Absatz 2 dürfen nur auf Beschluss des Leitungsorgans eingeführt werden; zuvor ist die Gemeinde angemessen zu unterrichten. In dem Beschluss des Leitungsorgans ist festzulegen, bei welchen Gottesdiensten und Amtshandlungen und in welchen Kirchenjahreszeiten von der Amtstracht nach § 3 abgewichen werden darf. § 1 Absatz 3 ist zu beachten.
( 4 ) Bei landeskirchlichen Einrichtungen entscheidet an Stelle des Leitungsorgans nach Absatz 3 die zuständige Abteilung des Landeskirchenamtes.

§ 5
Liturgische Kleidung
( 1 ) Andere Mitglieder einer Kirchengemeinde, die an der Gestaltung von Gottesdiensten oder Amtshandlungen mitwirken, können als liturgische Kleidung eine naturweiße Mantelalbe oder einen Chorrock tragen. Zu der Mantelalbe kann eine Stola, in der Regel in der liturgischen Farbe, getragen werden.
( 2 ) Eine liturgische Kleidung nach Absatz 1 darf nur auf Beschluss des Leitungsorgans eingeführt werden. § 4 Absätze 3 und 4 gelten entsprechend.

§ 6
Stola in liturgischer Farbe
( 1 ) Wird eine Stola in der liturgischen Farbe getragen, so soll verwendet werden

1.
Weiß
für alle Christusfeste (einschließlich der Marientage, des Johannestages und des Michaelistages) und die durch sie geprägten Zeiten;

2.
Rot
für Pfingsten, kirchliche Gedenktage, Tage der Kirche, Konfirmation, Ordination, Einführung, Synode;

3.
Grün
für die ungeprägten Zeiten (Sonntage nach Epiphanias und nach Trinitatis);

4.
Violett
für die Rüstzeiten Advent, Passionszeit, Bitt- und Bußtage.

Die Farbe Schwarz wird bei der Stola nicht verwandt.

( 2 ) Bei Amtshandlungen kann eine weiße Stola oder eine Stola nach der Farbe der Kirchenjahreszeit getragen werden.
( 3 ) Bei der Feier des Heiligen Abendmahls mit Kranken und Gebrechlichen oder in anderen besonderen Fällen kann die Stola auch ohne Amtstracht getragen werden."


bs, 27. April 2012