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Mehr Transparenz für Betroffene
Neue Anerkennungsordnung bei sexualisierter Gewalt

Die evangelischen Kirchen in Niedersachsen und die Bremische Evangelische Kirche haben eine neue Ordnung für die Anerkennungskommission beschlossen, die am 1. Januar 2026 in Kraft tritt. Ziel ist die Umsetzung der EKD-Anerkennungsrichtlinie zur Anerkennung sexualisierter Gewalt und die Schaffung gemeinsamer Standards für Anerkennungsverfahren. Die Kommission besteht aus Fachleuten verschiedener Bereiche, mindestens eine Person muss die Befähigung zum Richteramt besitzen, und kein Mitglied darf im aktiven kirchlichen oder diakonischen Dienst tätig sein. Für die Gewährung von Anerkennungsleistungen ist kein Vollbeweis erforderlich; die Plausibilität des geschilderten Tatgeschehens genügt.
Neu ist ein **Kombinationsmodell**: Neben einer individuellen Leistung ohne Obergrenze erhalten Betroffene eine pauschale Zahlung von 15.000 Euro, wenn die Tat den Tatbestand einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung erfüllt. Zudem können sich Betroffene bei Unzufriedenheit an eine EKD-Koordinierungskommission wenden, deren Ergebnisse von den Kirchen umgesetzt werden. In nicht verjährten Fällen bleibt der Zivilrechtsweg möglich, sofern dieser zumutbar ist.
Bischof Thomas Adomeit betont: „Damit gibt es zum 1. Januar 2026 ein transparentes und rechtssicheres Verfahren, auf das sich betroffene Personen verlassen können.“ Christian Frehrking ergänzt, dass durch die Umsetzung der Richtlinie der bisherige bewährte Weg fortgeschrieben und zugleich ein wichtiges Signal für die Einbindung staatlicher Gerichte gesetzt wird. Die neue Ordnung stärkt Transparenz, Rechtssicherheit und die Rechte Betroffener in Niedersachsen und Bremen.
Quelle: KeKN


