Streit über Beschneidungen: Badischer Landesbischof fordert Rechtssicherheit

Grußwort von Landesbischof Ulrich Fischer zum Ramadan

Karlsruhe, (20.07.2012). Landesbischof Ulrich Fischer hat die Resolution des Bundestages begrüßt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung bei Jungen grundsätzlich zulässig sein soll. In einem Grußwort zu Beginn des muslimischen Fastenmonats Ramadan schrieb Fischer, für die jüdische wie die muslimische Praxis der Beschneidung von Jungen müsse Rechtssicherheit geschaffen werden.

Das Landgericht Köln hatte in einem Urteil die Beschneidung von Jungen aus rein religiösen Gründen als Körperverletzung bezeichnet. Fischer betonte in dem Grußwort an die Musliminnen und Muslime in Baden, die Evangelische Landeskirche in Baden und ihre Diakonie setzten sich für die ungestörte Religionsausübung im Rahmen des Grundgesetzes Artikel 4 ein.

Fischer verurteilte zugleich jede Art von Islamfeindlichkeit und Rassismus: „Auf dem Hintergrund der Aufarbeitung der schrecklichen Morde der im Untergrund tätigen Neonazis und der vermehrt - gerade auch im Internet - auftretenden islamfeindlichen und rassistischen Äußerungen verurteilen wir alle Akte von physischer und psychischer Gewalt gegen Menschen anderer Sprache, Herkunft und Religion.“

Er dankte für die Gastfreundschaft in den Moscheegemeinden, „die sichtbar wird, wenn Muslime und Nichtmuslime nach Sonnenuntergang zusammen kommen und miteinander essen. Dort, wo sich religiöse Menschen in vertrauensvoller Atmosphäre zu Austausch und Dialog treffen, wachsen die Voraussetzungen für Versöhnung und Frieden“, unterstrich der Landesbischof.

Das Grußwort des Landesbischofs zum Ramadan 2012 als pdf-Dokument zum Download


Pressemeldung der Evangelischen Landeskirche in Baden, 20. Juli 2012